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Geschrieben von Julie am 30.06.2014, 21:53 Uhr

Krankheit geht den AG nichts an ....

Wenn du es freiwillig sagst, ist das in Ordnung.
Aber eine "Verpflichtung" wie RR sie unten beschrieb besteht tatsächlich nicht.
Und der AG darf auch nicht einfach andere Arbeiten zuweisen, von denen er meint, dass sie der Erkrankung nicht zuwider laufen.

 
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