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Geschrieben von Schwoba-Papa am 11.06.2007, 14:58 Uhr

@hase67

Angenommen unsere Nachbarn hätten einen Pool, deren Kleiner planscht dort und sie/er fragt ob unser Kleiner auch plantschen will, ja entweder gehe ich dann mit rüber oder ich versichere mich das sie/er nach ihm schaut und unter schauen verstehe ich SCHAUEN in Form von nicht aus den Augen lassen. Klar, alles andere wäre schon etwas fahrlässig !

Aber hier den Fall Carven (der einen Unfall mit Verkettung mehrerer Umständen darstellt) als Grund anzuführen halte ich für übertrieben !

Grüßle

 
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