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Geschrieben von HellsinkiLove am 01.03.2015, 1:29 Uhr

Zusammenfassung

nicht ganz...

da er die ware abgeholt hat und sie damit gekauft wie gesehen hat kann er ja hinterher alles mögliche behaupten.
er sagt es fehlt und sie sagt es war komplett.
aussage gegen aussage...jetzt müsste er erstmal beweisen können das das NICHT komplett war.
das kann der käufer schlichtweg nicht.
damit ist das ding durch.

hat ne freundin von mir mit einer andern ware bereits durch.das ging über ebay kleinanzeigen mit auch so einem theater .
sie ist dann zur polizei und bekam genau diese aussage.und es kam danach nichts mehr sodass sie davon ausgegangen ist das der käufer ähnliche aussage von der polizei oder rechtsanwalt bekommen hat.

zumal die allermeisten immer nur drohen um den verkäufer in irgendeiner form unter druck zu setzen.
die wenigsten ziehen das in wirklichkeit durch

 
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