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Geschrieben von Pamo am 10.06.2013, 11:56 Uhr

Wie verhalten - Erbschaftsgeschichten...

Dann kann ich nur dazu raten, dich nicht zu ärgern und nichts zu erwarten.
Wenn sie deinem Kind etwas verspricht, dann hinterher das Kind zwinkernd daran erinnern, dass so eine mündliches Versprechen nicht rechtlich bindend ist und dass sie gar nichts zu erwarten hat, was ihr nicht jetzt und sofort wirklich gegeben wird.

 
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