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Geschrieben von bezaubernde_Ginella am 04.05.2011, 17:19 Uhr

Wer kann mir den Unterschied erklären?

Mal angenommen, mir passt die Nase meines Nachbarn nicht und ich bringe ihn um. Dann werde ich wegen Mord aus niederen Beweggründen festgenommen und kann die nächsten 15 Jahre hinter schwedischen Gardinen verbringen.
Mal angenommen, mein Nachbar hat mein Kind entführt, vergewaltigt und anschließend ermordet und ich räche mich bei ihm dafür, indem ich ihn einen Kopf kürzer mache, dann werde ich ebenfalls die nächsten Jahre einsitzen.
Mal angenommen, mein Nachbar hieße Osama bin Laden und hätte viele Menschen auf dem Gewissen. Und ich wäre diejenige, welche ihn nun letztlich erschossen hat, weil ich für den amerikanischen Geheimdienst inkognito arbeite. Bin ich dann kein Mörder?

Weshalb wird der Mensch, der ihn nun erschossen hat, nicht bestraft?
Wer bestimmt, welches Leben lebenswert ist?
Wo beginnt Mord?

Bin auf Eure Antworten gespannt.

 
12 Antworten:

Kopfgeldjägergesetze

Antwort von Philia am 04.05.2011, 17:25 Uhr

so würd ich es mal nennen "tod oder lebendig" bestimmt manchmal mit einem leisen "lieber tod" hinterher.
Wirklich wissen kann ich es aber nicht, ich schätze mal es würde argumentiert werden mit Fluchtgefahr, oder daß andere Menschen bei einer Überwältigung in Gefahr geraten würden etc. etc.. Somit wäre "der Haftbefehl" auf die weniger lebendige Art ausgeführt worden *hust*.

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Re: Wer kann mir den Unterschied erklären?

Antwort von dolunay am 04.05.2011, 17:29 Uhr

***Weshalb wird der Mensch, der ihn nun erschossen hat, nicht bestraft?***

Nunja, wer Krieg spielen will, der muss auch mit den Konsequenzen rechnen. Bin Laden wollte Krieg spielen...

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Diese Frage hat schon früher die Menschen beschäftigt

Antwort von maleja am 04.05.2011, 17:37 Uhr

Wie z.B. Stauffenberg. Hätte das Attentat geklappt, wäre er dann ein Mörder gewesen?

Allerdinigs denke ich in diesem aktuellen Fall, dass es für die Menschheit generell besser gewesen wäre, man hätte ihn lebend festgenommen. Denn 1. wären seine Aussagen bestimmt noch seeehr interessant gewesen und 2. hätte es diesen unangenehmen Nebengeschmack vermieden...

Grüßle Silvia

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Re: Diese Frage hat schon früher die Menschen beschäftigt

Antwort von Philia am 04.05.2011, 18:08 Uhr

glaube für diesen "Fall" gibt es nicht DIE Lösung! Zu viele "was wäre wenn..." sind da im Spiel.
Ich persönlich hätte den Mann auch lieber auf der Anklagebank gesehen und neugierig gelauscht, was er denn zu plaudern hätte. ABER solange ER noch lebendig war hätte er auch weiterhin ein potentielle Gefahr bedeutet, nicht unbedingt er selbst, aber seine "Anhänger", die ihre Gallionsfigur wieder haben wollen würden. Perverse Ideen kamen mit Sicherheit nicht nur aus seinem Kopf:-(.
Daß die Leiche schnell "entsorgt" wurde ist auch verständlich, bloss keine Kult aufkommen lassen oder erpressbare Forderungen nach dem Leichnam.
Aber wie gesagt, Anklagebank wäre mir trotzdem lieber gewesen.
LG
Nina

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Re: Wer kann mir den Unterschied erklären?

Antwort von carla72 am 04.05.2011, 18:13 Uhr

Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, in welchen Kategorien Du denkst. Juristisch? Moralisch?

Juristisch sollte es nicht so schwer sein (vorausgesetzt, wir reden über Deutschland und Du meinst den amerikanischen Geheimdienst, der in Deutschland tätig wird.)

1) klar, wenn ein Mordmerkmal erfüllt wird, Mörder

2) Selbstjustiz ist in der Regel wohl nur Totschlag, sicher mildernde Umstände (was hat Marianne Bachmeier bekommen?)

3) Dein Sachverhalt ist insoweit unklar und ich kenne die völkerrechtlichen Abkommen mit den USA, das jeweils relevante (Bundes)Polizeigesetz und alles, was sonst noch eine Rolle spielen könnte, nicht. Aber ich bin mir sicher, dass eine gezielte Liquidation einer Person, die nicht ganz aktuell eine Gefahr darstellt, nach deutschem Recht nicht in Ordnung wäre, wenn auch wohl wahrscheinlich kein Mord mangels MM . Aber war es eine gezielte Liquidation oder eher eine missglückte Festnahme? Im letzteren Fall wohl in Ordnung, das dürfen deutsche Polizisten unter Umständen auch.

Dann stellt sich die Frage, ob überhaupt verfolgt wird (oder genießt Du Diplomatenstatus, weil akkreditiert? Bist Du erstmal weg, liefern die USA sowieso nicht aus). Dann ein bisschen diplomatische Verstimmung und gut. Aber das ist wieder etwas anderes.

LG, carla72

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Kriegsrecht!

Antwort von FrauKrause am 04.05.2011, 18:20 Uhr

Ist es nicht DAS, was in dem Fall gilt? Und Kriegsrecht hebelt unsere bürgerlichen Strafgesetze aus.

LG fk

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Re: Kriegsrecht!

Antwort von bezaubernde_Ginella am 04.05.2011, 19:03 Uhr

Danke.
Die rechtlichen Grundlagen sind mit klar.
Mir ging es um die Moral von der Geschicht´.
Und nein, ich habe weder einen Nachbar mit ner häßlichen Nase, der mein Kind auf dem Gewissen hat (toi toi toi) noch arbeite ich für den Geheimdienst.

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Re: Kriegsrecht!

Antwort von FrauKrause am 04.05.2011, 19:23 Uhr

Kriegsrecht! Welche Moral??? moralische Grundlagen gibts da wohl auch nicht.

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ach was hätte er denn "geplappert"...

Antwort von DecafLofat am 04.05.2011, 22:15 Uhr

was hat milosevic denn in den haag geplappert? nix, außer wirres zeugs. dasselbe hätte uns da auch erwartet. und das wollte weltpolizei nicht daher: kopfschuss. die wussten schon was sie machen, bin der meinung das war von anfang an so geplant.
das kopfgeld bekommt jetzt keiner, oder? 50 mio dollar... man stelle sich das nur mal vor.

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Re: Kriegsrecht!

Antwort von deischuhzu am 05.05.2011, 9:16 Uhr

na, da hat sich der meistgesuchte Terrorist irgendwo versteckt und ist gefunden worden, in einem fremden Land. Kriegsrecht sehe ich hier nicht anwendbar. Das sieht nämlich vor dass nur die Anwendung militärischer Gewalt gegen einen bewaffneten Angriff und militärische Zwangsmaßnahmen der Vereinten Nationen zulässig sind.

Mich regt nur einfach die Art und Weise der USA auf, wie sie immer wieder versuchen Kontrolle über für sie strategisch wichtige Länder zu bekommen unter dem Deckmantel des humanitären Einsatzes.

Da herrschen in einigen afrikanischen Ländern extrem menschenunwürdige Zustände, da kommen die USA komischerweise nicht zur "Hilfe" geeilt.

Hoffentlichen wird da mal völkerrechtlich gegen vorgegangen. Mal sehen, was ein Staatspräsident für eine unerlaubte Hinrichtung so bekommen würde?

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Zu Dionys dem Tyrannen, schlich Damon

Antwort von lotte_1753 am 05.05.2011, 9:37 Uhr

den Dolch im Gewande. War Damon ein Mörder? Oder Georg Elser? Bei Stauffenberg kann man vielleicht von gerechtfertigtem oder entschuldigendem Notstand sprechen. Als Elser sein Attentat versuchte, gab es noch keinen Holocaust. Die Frage beschäftigt die Menschheit (und die Juristerei) schon lange. Wir werden hier im Forum keine adäquate Antwort darauf finden. Meiner Ansicht nach müssen die Elsers als Mörder verurteilt werden. Um dann, ähnlich wie Damon, begnadigt zu werden.

Dein Vergleich ist aber nicht ganz richtig, denn im Falle Bin Ladens war es der Staat, der ohne Gerichtsurteil tötet. Da ist aber Bin Laden nicht das erste Opfer, es gab sehr viele Drohnenangriffe auf Terroristen, bei denen auch Unbeteiligte ums Leben kamen. Die einzige Rechtfertigung kann eigentlich nur im Kriegsrecht zu finden sein. Ist es ein Krieg gegen den Terror? In einer assymetrischen Welt muss man wohl auch den Kriegsbegriff den Verhältnissen anpassen.

Und dann war es eben ein erfolgreiches Kommandounternehmen. Fertisch.

L.

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Vielleicht bestand ja die Gefahr, dass der Herr Osama zuviel ausplaudert?

Antwort von Jana2 am 05.05.2011, 9:39 Uhr

Evtl. hätte es dann Diskussionen gegeben, warum die USA ihn mit Millionen (?) unterstützt hat, um gegen die Sowjets in den Siebzigern Krieg "zu spielen". Da war er wohl noch "der Gute".

Und nun ist er ihnen über den Kopf gewachsen...

Tja, leider ist er ja nun tot, so ein Pech aber auch, hust, und nun werden wir nie erfahren, wie lange und mit welchen Mitteln (Geld, Waffen, Informationen...) Osama von den USA unterstützt wurde.

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