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Geschrieben von shinead am 30.11.2012, 14:29 Uhr

Welche Versicherung ist zuständig?

Haftpflichtversicherung von kindA, sofern Schäden von Kindern übernommen werden.

Abgesehen davon, würde ich kindB als Elternteil erklären, dass "aus dem Weg schubsen" gar nicht geht...

 
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