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Geschrieben von shinead am 30.11.2012, 17:39 Uhr

Eine Beule ist was anderes...

... da geht es um die Gruppenversicherung (analog Berufsgenossenschaft).

Wir reden von einem Haftpflichtfall.

Rein rechtlich ist es eben so, dass Kinder nicht haften.
Das bedeutet, dass die Eltern des geschädigten Kindes rein rechtlich auf ihrem Schaden sitzen bleiben.

Wie schnell soll denn eine Erzieherin sein, wenn sie erzählende/streitende Kinder sieht und einer dann schubst? Sollen sie einen neuen Sprintrekord aufstellen um das Kind im Fallen noch aufzufangen?

Auf dem Spielplatz wäre es uns doch nicht anders ergangen. Ein Kind schubst, und wir können nur noch reagieren.
Ich würde meine Versicherung zur Kasse bitten.

 
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