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Geschrieben von Tini_79 am 09.05.2016, 20:02 Uhr

Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Trini,
Wenn du Mieter bist, zahlst du natürlich mit den Nebenkosten schon mtl einen Abschlag, aber der endgültige Betrag ergibt sich doch eben erst mit der Nebenkostenabrechnung.

Fast alle haushaltsnahen Dienstleistungen können angesetzt werden, nicht nur von Mietern, sondern natürlich auch von Eigenheimbesitzern.

Es gibt natürlich Höchstgrenzen (weiß jetzt nicht wie viel, aber mind. 2.000 EUR...)
Es werden dann 20% dieser Summe DIREKT
von deiner Steuerschuld angezogen.

Wenn du also haushaltsnahe D. für 300 EUR angibst - bringt dir das 60 EUR Erstattung. Da
kann ich nur sagen: Haben oder nicht!

Mehr kann sicher Leena sagen, die hört sich sehr nach Fachfrau an :-)

 
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