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Geschrieben von Trini am 09.05.2016, 13:56 Uhr

Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Termin ist nun mal der 31. Mai.
Und Verspätungen kosten halt.

Ich hoffe jetzt, ich schreibe keinen Blödsinn. Aber, man kann doch immer nur Zahlungen angeben, die im Steuerjahr geleistet wurden. Wir haben immer die Kfz-Versicherung für das Folgejahr in der Steuererklärung.

Wenn du im Juni 2016 eine Nachzahlung leisten musst, kann die doch auch erst 2016 absetzen. Für 2015 setzt du halt nur die monatlichen Abschläge ab.

Welche Möglichkeit hast du eigentlich, deine Wohnungsnebenkosten abzusetzen?

Trini

 
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