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von Leena  am 09.05.2016, 15:10 Uhr

Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Die geplante Änderung ist doch noch gar nicht durch, oder?

An sich - bis jetzt liegt die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Ermessen des zuständigen Finanzamts. Wobei es NICHT um beantragte und genehmigte Fristverlängerungen geht, derzeit, sondern wirklich um Steuerpflichtige, die sich ewig nicht rühren, auf -zig Erinnerungsschreiben nicht reagieren und dann irgendwann, im Zweifelsfall ist dann schon längst der Schätzungsbescheid raus, irgendwann mal angekleckert kommen... und wenn jemand jedes Jahr mehr Zeit braucht und nicht in die Pötte kommt, dann ist das "erhöhter Verwaltungsaufwand", ja! Man muss die ausstehenden Erklärungen überwachen, erinnern, mahnen, Schätzungsandrohung... ja, das ist mehr Arbeit als eine im Mai oder meinetwegen auch mit Fristverlängerung im September fristgerecht abgegebene Steuererklärung!

Im übrigen wird es dem zuständigen Finanzbeamten hinreichend wurscht sein, ob Du Deine Erklärung ohne die Vermietungsgeschichte im Mai abgibst und die Anlage V samt Belegen irgendwann im Juli / August nachreichst. Dann liegt die Erklärung halt so lange im Schrank rum! Und wenn nichts nachkommt, wird halt irgendwann geschätzt, das, was fehlt... bei sowas kann man ganz leidenschaftslos sein. :-)

Nochmal - ich finde es gut, wenn da eine Änderung kommt. Die Fälle mit massiven Verspätungen nehmen deutlich zu, die Steuermoral ist da - teilweise - wirklich im Arsch. Ganz deutlich gesagt. Und Einsicht... nö, wieso, dann wird halt die Erklärung nach 2 Jahren vielleicht mal nachgereicht - oder auch nicht... Wobei ich es nicht kapiere - es gibt wirklich viele Leute, die es nicht schaffen, ihre Erklärung einzureichen - dann legen sie gegen den Schätzungsbescheid Einspruch ein, schaffen es wieder nicht, eine Erklärung einzureichen und bekommen irgendwann eine Einspruchsentscheidung. Teilweise legen sie dann Klage ein, statt einfach nur ihre verdammte Erklärung einzureichen, rühren sich dann im Klageverfahren immer noch nicht, bekommen irgendwann vom Richter genervte Schreiben und schließlich ein entsprechendes Urteil, das sie auch noch kräftig Gerichtsgebühren kostet - und bringen es immer noch nicht fertig, ihre Erklärung zu erstellen und einzureichen. Produzieren Kosten noch und nöcher - statt einfach nur ihre Erklärung zu machen. Damit schneiden sie sich ins eigene Fleisch, sie müssen zahlen - aber die Erklärung schaffen sie trotzdem nicht! Oder kommen dann irgendwann nach dem verlorenen Prozess doch noch mal an... waah.

Und wenn dann Verspätungszuschläge festgesetzt werden, was mittlerweile immer öfter gemacht wird - dann hagelt es Einsprüche, Verspätungszuschlag ist ja völlig unangemessen und sowieso immer alles total unverschuldet... Ja, natürlich gibt es Verspätungen, die entschuldbar sind, gar keine Frage! Aber wenn immer dieselben Leute mit immer denselben "Entschuldigungen" jedes Jahr später dran sind - dann ist es irgendwann nicht mehr glaubhaft!

Was jetzt tatsächlich im Rahmen des Steuermodernisierungsgesetztes für eine Neufassung von § 152 AO beschlossen wird oder wie auch immer es gestaltet wird - wird man sehen. Ich glaube nicht, dass die Möglichkeit der Fristverlängerung komplett abgeschafft wird - aber ein bisschen mehr "Anreiz", seine Erklärung einigermaßen zeitnah abzugeben, das fände ich wirklich nett! Und einen Automatismus von 25 € pro Verspätungsmonat (oder was auch immer kommen soll) fände ich auch nicht verkehrt, dann wären viele Einsprüche sehr viel schneller zu bearbeiten.

Ansonsten - Ruhe bewahren und abwarten, was das Steuermodernisierungsgesetz wirklich bringt. Und dann - wieder abwarten, was die Rechtsprechung ggf. daraus macht. Noch ist, so oder so, das letzte Wort noch nicht gesprochen. :-)

 
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