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Geschrieben von Tini_79 am 09.05.2016, 14:56 Uhr

Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Du kannst einen Schätzbetrag eintragen, oder den vom Vorjahr.
Ich glaube, der Vermieter hat sogar bis Ende des Folgejahres Zeit, oder?

Und wenn du freundlich beim FA anfragst und um Verlängerung der Frist bittest, ist das idR auch kein Problem.

 
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