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von Leena  am 10.05.2016, 17:10 Uhr

Ich habe heute gehört...

...es solle um 50 € pro angefangenen Monat nach Fristablauf gehen - bei gleichzeitiger Abgabefrist für die üblichen Erklärungen, die von Steuerberatern gefertigt werden, bis Ende Februar des zweiten Folgejahres, und das für Erklärungen ab VZ 2016.

Sprich: Die Erklärungen für 2016 müssen dann im Regelfall bis 31.05.2017 abgegeben werden, mit Berater bis 28.02.2018.

Darüber hinausgehende Fristverlängerungen sollen nur in besonders gelagerten Einzelfällen möglich sein, und zwar nicht wegen Arbeitsüberlastung etc. beim Steuerberater, sondern nur noch, wenn die Gründe für die Verzögerung beim Steuerpflichtigen liegen.

Gesetzentwurf habe ich aber noch nicht gesehen... beschlossen ist ja auch noch nichts.

 
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