Geschrieben von Astrid18 am 12.03.2014, 6:23 Uhr |
solange nichts passiert, machst Du Dich nicht strafbar
Solange nichts passiert, machst Du Dich nicht strafbar, es könnte allenfalls ein Bußgeld auferlegt werden, wenn Dein Kind nicht ordnungsgemäß gesichert ist.
ABER: Wenn ein Unfall passiert und Dein Kind nur deshalb schwere Verletzungen hat, evtl. stirbt, weil die Halsmuskeln beim Aufprall den Kopf nicht halten konnten, dann kannst Du Dich wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung strafbar machen.
Die Frage ist, ob das auch strafrechtlich verfolgt wird.
- Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar? - lisa1996 11.03.14, 22:41
- Re: Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar? - sun1024 11.03.14, 22:55
- Nachtrag: zu der 15 kg-Regelung... - sun1024 11.03.14, 23:02
- Re: Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar? - Maximum 12.03.14, 6:11
- Re: Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar? - bummi-mama 11.03.14, 23:04
- solange nichts passiert, machst Du Dich nicht strafbar - Astrid18 12.03.14, 6:23
- Re: Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar? - sun1024 11.03.14, 22:55
@ alle die Interesse hatten, an ein Film/Musik Forum
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War bei mir nicht viel anders....
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