Geschrieben von sun1024 am 11.03.2014, 22:55 Uhr |
Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar?
Huhu,
bei Kindersitzen geschieht die Abstufung nach Gewicht, also sind die 9 kg relevant.
Mit 9 kg kann man Babyschalen (Gruppe 0 oder 0+, rückwärts gerichtet) benutzen.
Ab 9 kg ist aber auch die Gruppe I erlaubt - mitwachsende Sitze, vorwärts gerichtet.
Ich würde zwar bei unter 1-jährigen immer noch rückwärts gerichtete Sitze nehmen, weil die Halswirbelsäule beim Unfall mehr belastet wird, wenn sie vorwärts sitzen. Aber strafbar machst du dich nicht, wenn das Kind 9 kg hat und in einem Sitz der Gruppe I sitzt.
LG sun
- Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar? - lisa1996 11.03.14, 22:41
- Re: Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar? - sun1024 11.03.14, 22:55
- Nachtrag: zu der 15 kg-Regelung... - sun1024 11.03.14, 23:02
- Re: Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar? - Maximum 12.03.14, 6:11
- Re: Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar? - bummi-mama 11.03.14, 23:04
- solange nichts passiert, machst Du Dich nicht strafbar - Astrid18 12.03.14, 6:23
- Re: Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar? - sun1024 11.03.14, 22:55
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