Geschrieben von Erzangie am 05.10.2011, 20:56 Uhr |
Schwerbehinderung - Vorstellungsgespräch
Ich habe aufgrund meiner (hoffentlich überstandenen) Krebserkrankung einen GdB von 70% unbefristet. Morgen habe ich ein Vorstellungsgespräch - ich kann alle Daumen brauchen . Für den Job spielt die Behinderung KEINE Rolle (und man sieht sie mir auch nicht an).
Muss ich beim Vorstellungsgespräch angeben, dass ich einen Schwerbehinderten-Ausweis besitze? Wenn ich danach gefragt werden sollte, muss ich das wahrheitsgemäß beantworten? Ich bewerbe mich in einem mittelständischen Unternehmen, kein großer Konzern.
Re: Schwerbehinderung - Vorstellungsgespräch
Antwort von AndreaWDU am 05.10.2011, 21:20 Uhr
Hallo,
also wenn du die Stelle bekommst, dann hast du ja auch irgendwelche Ansprüche (mehr Urlaubstage etc). von daher würde ich schon sagen, das du einen Ausweis hast. Ich glaube auch mal gehört zu haben, das Unternehmen irgendwelche Zulagen für die einstellung von "Behinderten" bekommen (sorry für diesen ausdruck).
Ich drück dir die Daumen
andreawdu
Re: Schwerbehinderung - Vorstellungsgespräch
Antwort von Ebba am 05.10.2011, 21:53 Uhr
Eine Offenbarungspflicht besteht von Deiner Seite aus IMHO nicht.
Umstritten ist, ob der Arbeitgeber, nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes noch nach einer Schwerbehinderung fragen darf (vorher durfte er nach der Rechtsprechung immer). Wenn er nicht fragen darf, dann dürftest du bei der Antwort lügen. Allerdings kann man sich vorstellen, wie begeistert ein AG reagiert, wenn ein ArbN, nachdem er im Vorstellungsgespräch die Frage nach der Schwerbehinderung verneint hat, nach Abschluss des Arbeitsvertrages den Schwerbehindertenausweis aus der Tasche zieht. Das kann das Arbeitsverhältnis dann schon sehr belasten.
Etwas anderes ist es, wenn du nicht vorhast deine Schwerbehinderung nach Abschluss des Arbeitsvertrages zu erwähnen, was du natürlich im Laufe der Zeit, zB bei einer Kündigung dann doch tun kannst.
Letztendlich musst du wissen, mit welcher Situation du besser klar kommst. ich würde eine derartige Frage vmtl. wahrheitsgemäß beantworten.
Genaueres zur aktuellen Rechtslage kann man Dir vielleicht auch beim zuständigen Integrationsamt geben. Vielleicht hast du morgen früh noch Zeit für einen Anruf.
Re: Schwerbehinderung - Vorstellungsgespräch
Antwort von eviba am 05.10.2011, 22:06 Uhr
Hallo Erzangie,
Du "musst" nicht angeben dass Du schwerbehindert bist, allerdings gibt es gerade im öffentlichen Dienst die vorgabe, dass BewerberInnen mit Schwerbehinderung bei "gleicher Eignung bevorzugt" eingestellt werden (sollen/ müssen). Bei einem GdB von 70 hast du 5 Tage mehr Urlaub im Jahr (bei 5- Tage- Woche - bei 6-Tg.Wo sind es 6). Außerdem kannst Du in Deine Lohnsteuerkarte den Steuerfreibetrag von 890,- € eintragen lassen. - Sollten bei einem Arbeitgeber nicht mind. 5% der Beschäftigten schwerbehindert sein, muss er sog. Ausgleichszahlungen entrichten. Es kann also für ihn von Vorteil sein, Dich einzustellen.
Übrigens darf der AG nicht nach Deiner/ einer Schwerbehinderung fragen. das wäre ein Verstoß gegen das AGG - aber es ist in Deinem Fall sicher nicht falsch, wenn Du Deinen Ausweis (nicht den Bescheid!) in Kopie vorlegst. Ich formuliere in Bewerbungsgesprächen immer: "Sie haben einen GdB von xx (z.B. 70) - Glauben Sie, dass sie trotz dieser Behinderung den Aufgaben der Stelle gewachsen sind?" Dann kommt (meist) eine ehrliche Antwort...
Weitere Nachteilsausgleiche für Dich bei GdB 70:
GdB 70
•Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
•Abzugsbetrag für Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
•Erwerb der Bahn Card 50 zum halben Preis
Wenn Du noch Fragen hast - ich bin die Schwerbehindertenvertretung in unserem Amt...
VG eviba
Re: Schwerbehinderung - Vorstellungsgespräch
Antwort von Möwe am 06.10.2011, 7:30 Uhr
Hallo
man muss es vielleicht nicht..keine Ahnung
kann Dir aber sagen, es ist besser es zu sagen. Mein Bruder hatte wieder angefangen zu arbeiten, nachdem er eine Knochenmarktransplantation hatte wegen Krebs.
Und schon alleine, weil er immer mal wieder krank war oder zu Nachuntersuchungen musste, hat er es gesagt, damit er nicht lügen muss, wenn er mal nen Tag nicht da ist
Zum Glück hatte er einen AG gefunden, der dafür Verständniss hatte.
LG möwe
Vielen Dank!
Antwort von Erzangie am 06.10.2011, 9:01 Uhr
Herzlichen Dank für eure Antworten!
Ich werde ungefragt erst einmal nicht erwähnen, dass ich einen Schwerbehinderten.Ausweis besitze. Sollte ich gefragt werden, werde ich dennoch wahrtehitsgemäß antworten, werde aber vermeiden zu begründen, woher die Schwerbehinderung herrührt. Ich denke, das wird sich im Laufe der Zeit eventuell ergeben, erst einmal spielt es für die Ausübung des Jobs eine untergeordnete Rolle und ich möchte nicht zu sehr darauf rumreiten. Die Stigmatisierung des letzten Jahres hat mir gereicht :-)
Möööönsch...ich bin nervös. DEN Job hätte ich echt gern.
Re: Vielen Dank!
Antwort von Ebba am 06.10.2011, 12:20 Uhr
Ich drücke dir die Daumen und wenn Du magst, dann berichte doch mal kurz ob's geklappt hat.
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Frage wegen kindergeld.. blick da nicht durch
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