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von Linchen83  am 22.11.2014, 17:56 Uhr

Pflegestufe

WICHTIG: Als erstes zum Hausarzt, besser noch zum Neurologen und Demenz bescheinigen lassen.

Dann Antrag auf Feststellung einer Pflegestufe bei der Kranken-/Pflegekasse stellen.

Selbst wenn keine körperlichen Gebrechen vorliegen, besteht in der Pflegestufe 0 (mit Demenz) Anspruch auf Sachleistungen.

Wenn die Dame langfistig ins Heim gehen soll, wird es dann interessant, wenn die Heimkosten nicht aus eigener Tasche finanziert werden können. Denn SELBST MIT PFLEGESTUFE (egal mit welcher) bleibt noch ein beträchtlicher Betrag im Monat übrig, der privat gezahlt werden muss.

Beispiel: (Ich rechne hier mal mit Pflegestufe 1, da die Pflegestufe 0 erst ab 2015 bezuschusst wird und wir da noch auf genaue Daten warten.)

Heimkosten Pflegestufe 1 pro Tag bei uns (AWO): 97,86 €
---> pro Monat: 3033,66 €
Zuschuss Pflegekasse: 1023,00 €
EIGENANTEIL: 2010,66 €

Wenn also dieser Betrag nicht monatlich aus Rente und Vermögen aufgebracht werden kann, wird Sozialhilfe beantragt. Und Bei Pflegestufe 0 und 1 behält sich (zumindest bei uns) das Sozialamt das Recht vor, im Vorfeld einen Sozialarbeiter zum Hausbesuch zu schicken, der dann entscheidet ob Heimbedürftigkeit vorliegt oder nicht.

Ich sehe daher das Problem weniger bei der Pflegekasse (zumindest nach der Reform 2015), sondern beim Amt, sollten Leistungen beantragt werden müssen.

 
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