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Geschrieben von Franke am 22.11.2014, 19:44 Uhr

Pflegestufe

"Und Bei Pflegestufe 0 und 1 behält sich (zumindest bei uns) das Sozialamt das Recht vor, im Vorfeld einen Sozialarbeiter zum Hausbesuch zu schicken, der dann entscheidet ob Heimbedürftigkeit vorliegt oder nicht."


Und wenn zunächst selbst bezahlt wird, erst nach einigen Monaten oder Jahren deutlich wird, dass Hilfsbedürftigkeit besteht?

 
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