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von Leena  am 10.04.2022, 10:37 Uhr

Normalo-Steuerhinterziehung

Natürlich heißt es nicht, dass es keinen Fall gibt. Und zu Deinem Verwandten kann ich natürlich nichts sagen. Ich kenne den Fall nicht, habe das Urteil nicht gelesen etc.

Meine Aussage war: Ich arbeite schon über 20 Jahre in genau dem Bereich und habe noch nicht erlebt, dass ein Ersttäter, bei dem es wirklich nur um Steuerhinterziehung ging, zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden wäre.

Aber vielleicht schaust Du Dir mal eine offizielle Statistik zu der Thematik an:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2020/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-5-verfolgung-von-steuerstraftaten.html

Also rein statisch betrachtet:

Im Jahr 2019 wurden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt 54.369 Strafverfahren abgeschlossen. Davon wurden 36.337 Verfahren eingestellt, in der Mehrzahl gegen Auflagen. Von den Staatsanwaltschaften und Gerichten wurden derweil 11.707 Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Es ergingen in diesem Zeitraum 6.835 Urteile und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung.

Rein statistisch haben also nur 12,6% der Betroffenen überhaupt nur vor Gericht gestanden und wurden verurteilt. Wenn man dann noch bedenkt, dass in der Mehrzahl der Fälle keine Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt wurden... Rein statisch werden also über 95% aller Betroffenen NICHT zu einer Haftstrafe verurteilt. Und das umfasst alle Fälle, also nicht nur Ersttäter.

Die Aussage "hinterziehe du mal als "Normalo" Steuern, du sitzt schneller als du denkst" ist somit rein statistisch nicht zutreffend.

 
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