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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 29.04.2013, 13:53 Uhr

Nein, das ist kein Beschiss

Man darf sehr wohl Geschenke - auch Geldgeschenke - annehmen und muss sie nicht angeben (oder gibt sie der Form halber an und lässt den SB zwei Stunden nach den Vorschriften suchen). Zumal, wenn diese Geschenke einmalig und möglicherweise auch noch zweckgebunden ("Zur Konfirmation wünsche ich mir einen Zuschuss zum Computer, den ich für das Abi gut brauchen kann!" oder "Zur Jugendweihe wünsche ich mir einen Zuschuss zum Führerschein, der es mir ermöglicht, die Lehrstelle in der übernächsten Stadt anzunehmen!") sind.

Ungünstig sind - so wurde es mir erklärt - regelmässige Zuwendungen. Wenn Oma einen Zuschuss zum Taschengeld geben will, dann sollte sie lieber einen Hunni zum Geburtstag überweisen statt monatlich 10 Euro.

Willst Du als nächstes Lebensmittelspenden von der Tafel anrechnen?

 
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