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Geschrieben von Tini mit Charlotte am 19.04.2003, 0:27 Uhr

Nee du, Kerstin ... nicht mit allen Mitteln, oder doch?

Findest Du das eine völkerrechtswidrige Handlung völkerrechtswidriger ist als eine andere völkerrechtswidrige Handlung?

Ein Einmarsch zu Verfolgungszwecken in einen anderen souvereignen Staat ist durch nichts gerechtfertigt. Selbst in den USA müssen die State Trooper an der Bundesstaatsgrenze halt machen.

Saddam gehört nicht vor ein amerikanisches Gericht, sondern vor ein internationales und deshalb muß Syrien Saddam habhaft werden und ihn ausliefern. Aber nicht an einen völkerrechtbrechenden Agressor, sondern an eine internationale Instanz.

kristin

 
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