Geschrieben von pivi am 17.12.2014, 18:06 Uhr |
Nebenkostenabrechnung
Wenn der abrechnungszeitraum vom 01.01-31.12. ist muss die Abrechnung am 31.12 im Briefkasten sein. Sollte sie später eingehen, hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf Nachzahlungen, ist ein Guthaben vorhanden steht dieses aber dem Mieter zu.
Lg
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- Nebenkostenabrechnung - fisch1010 17.12.14, 12:19
- Re: Nebenkostenabrechnung - mondstaub 17.12.14, 12:41
- Re: Nebenkostenabrechnung - Goldbear 17.12.14, 12:41
- Re: Nebenkostenabrechnung - fisch1010 17.12.14, 12:53
- Re: Nebenkostenabrechnung - pivi 17.12.14, 18:06
- Re: Nebenkostenabrechnung - fisch1010 17.12.14, 12:53
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