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Geschrieben von Goldbear am 17.12.2014, 12:41 Uhr

Nebenkostenabrechnung

Hallo,
ja, die Abrechnung 2013 muss bis zum 31.12.2014 bei dir eingehen. Geht sie nicht ein, dann kann (soweit ich weiß) eine Nachzahlung nicht mehr eingefordert werden. Ein Guthaben muss dir aber trotzdem ausbezahlt werden.
VG
Goldbear

 
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