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Geschrieben von Lavendel79 am 15.08.2022, 13:49 Uhr

Mord/ Totschlag durch Psychoterror möglich?

Gute Frage, sollte eigentlich strafrechtlich relevant sein.
Wenn jemand einen Herzkranken bewusst psychisch angreift, ist eine Mitschuld doch durchaus vorhanden.
Wenn ein Herzkranker körperlich verprügelt wird und daraufhin an einem Infarkt stirbt, dann kommt es auch zu Haftstrafen. Verletzung mit Todesfolge.
Wenn die Angriffe polizeilich in den Akten sind und im klaren zeitlichen Bezug (z.b. 1 Tag vor dem Infarkt große Eskalation mit Anzeige) würde ich es durchaus mit einer Anzeige versuchen.

Wenn der zeitliche Bezug nicht gegeben ist, wird es schwierig.

Aber ich könnte mir schon vorstellen, dass der "Freund" absichtlich trietzte, um leichter an das Haus zu kommen. Hoffe, die Erbschaft ist klar geregelt und er hat durch diesen Tod keinen Vorteil .

 
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