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Geschrieben von Häsle am 15.08.2022, 12:54 Uhr

Mord/ Totschlag durch Psychoterror möglich?

Nö. Dann gibt die Polizei das bestenfalls an die Staatsanwaltschaft weiter, mit der Bitte um Überprüfung der Rechtslage. Die zuckt dann mit den Achseln. Wie soll man sowas denn gerichtsverwertbar nachweisen?

 
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