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Geschrieben von Häsle am 22.01.2015, 15:49 Uhr

Mieter dürfen im Stehen pinkeln

Mir ist das wurscht, solange ich danach keine Spuren beseitigen muss.

Mein Mann pinkelt in sauberen Privatbehausungen im Sitzen, sonst im Stehen. So werden wir es auch dem männlichen Nachwuchs in zwei, drei Jahren beibringen.

Mein Bruder und sein Sohn pinkeln im Stehen, hinterlassen aber zumindest auf der Kloschüssel keine Spuren.
Rund ums Klo muss man ja eh putzen, weil auch beim Spülen mit offenem Deckel was rumspritzt. Bei geschlossenem Deckel hat man das halt da dran hängen.

Wegen der einfachen Steh-Pinkel-Option wäre ich schon einige Male lieber ein Mann gewesen.

 
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