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Geschrieben von peekaboo am 15.09.2015, 9:25 Uhr

Mal eine doofe Frage... Bleiberecht....

Angenommen eine Flüchtlingsfrau bekommt Ihr Kind auf deutschen (oder einem anderen Boden). Das Kind hätte ja dann beide Staatsbürgerschaften. Würde das dann zum "Bleiberecht" der Mutter/Eltern führen?

Die Frage habe ich mir gestern gestellt. Ich war ja mit einem Ami VH und aus dieser Ehe ging ein Sohn hervor. Dieser hat beide Staatsbürgerschaften. Ich hatte eine unbefristete Greencard, die ich aber dummerweise "abgeben" musste, weil man als "Alien" ein mal im Jahr in die USA reisen muß, um die Greencard behalten zu dürfen.

Bin mir gar nicht sicher, was ich jetzt anstellen müsste um wieder eine Greencard zu bekommen.

Wie sieht es hier in Europa gesetzlich aus?

LG
Peeka

 
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