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Geschrieben von Tini_79 am 07.02.2017, 12:10 Uhr

Lohnsteuer unverheiratet Elternzeit

Das stimmt nicht! Man kann Unterhalt für den Lebensgefährten absetzen, sogar über die sog. Opfergrenze!

Haben wir bei Kind 1 vor der Hochzeit auch gemacht.

Ihr Frage war ja nur, wie es sich verhält, wenn der Partner noch ein (kleines) Einkommen hat. In ihrem Fall EG. Ich hatte damals keines, darum weiß ich das nicht, aber ich meine, es gibt eine Obergrenze (ca 8.000 EUR/ Jahr?).

Ich würde einfach den Unterhalt eintragen iH der Differenz zum sonst erlangten Nettogehalt (oder eben weniger). Wir hatten meine ich 500 EUR drin.
Das FA meldet sich schon oder kürzt entsprechend, wenn das zu viel ist. Dann müssen sie es ja begründen.

 
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