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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 18.08.2014, 0:38 Uhr

Klaro. Wenn mir einer so kommt, dann mache ich alles,

Der Vermieter wird sich hüten, einem Mieter wegen zwei verpaßten Kehrwochen und ein paar albernen Zetteln für die Nachbarin zu kündigen. Eine solche Kündigung zerreißt ihm jeder Anfänger-Anwalt mit einer 4 im Staatsexamen.

Ebenfalls wird der Vermieter sich hüten, solche Vorfällt prophylaktisch zu sammeln - zumindest die, die ihn nichts angehen, also die Zettel an Nachbarstüren. Der Vermieter ist doch nicht Erfüllungsgehilfe im privaten (Rechts-)Streit zwischen zwei seiner Mieter.

Ich als Vermieter würde mir sogar eher den als "nervig, und daher entfernenswürdig" vormerken, der zu dämlich ist, einen albernen Zettelstreit ohne Hilfe von Muddi auszutragen.

 
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