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Geschrieben von Sternspinne am 13.12.2012, 12:40 Uhr

Kieferorthopäde

Wer weiss Bescheid?

Nach fast vier Jahren Behandlung meines Jüngsten, schickt mir heute die Kieferorthopädin eine Rechnung über genau diese vier Jahre, die 20%, die man nachher ja wiederbekommt.

Aber, bei meiner Tochter hatte ich damals eine Abtretungserklärung unterschrieben, das Geld hat dann die KO bekommen. Bei meinem Sohn hat sie mir genau das damals angeboten.
Ja, mir wars recht.
Mitte diesen Jahres hat mein Sohn mal eine einzelne Rechnung mitgebracht, vorher nie!
Ich dachte, es wäre ein Versehen und habe es nicht weiter beachtet.

Im Moment ist die Dame nicht zu erreichen.
Die Abtretungserklärung finde ich natürlich auch nicht.

Wie sieht das denn rechtlich aus, hätte sie nicht in dieser Zeit mal eine Mahnung schicken müssen, wenn sie doch davon ausgeht, dass ich das doch bezahlen soll?

Mir scheint sie keinen Überblick zu haben über ihre Rechnungen, aber das wird sie natürlich anders sehen.

Es handelt sich um immerhin fast 1000€, auch wenn es die irgendwann mal wiedergibt, kann ich die jetzt nicht einfach so bezahlen.
Grrrrrrrr....!

 
3 Antworten:

Re: Kieferorthopäde

Antwort von Kolkrabe am 13.12.2012, 20:15 Uhr

Hallo,

die Abtretungserklärung besagt lediglich dass der Festzuschuss des KK an den Behandler geht, sie befreit Dich nicht von den 20%.
Diese Befreiung hättest Du mit der Krankenkasse klären müssen, nicht mit dem Behandler.

Seit wann ist Dein Sohn in Behandlung?
Bist Du sicher dass es nicht eher die Gesamtsumme der Behandlung ist?
War er vorher in einer sog. "Vorbehandlung" und ist nun älter, schätzungsweise 12, 13 Jahre alt?
Dann kann es sein dass der KFO mit der eigentlichen Behandlung beginnt.

Klär dass noch mal mit der Praxis. Ich vermute dass es sich nun um den Behandlungsbeginn handelt und die 1000€ die für Dich zu erwartenden Gesamtkosten sind. Denn dann musst Du die Summe eigentlich nicht sofort bezahlen.
Normalerweise macht JEDER Arzt eine Quartalsabrechnung. Dann bekommt der Patient automatisch alle 3 Monate eine Rechnung. Manche Patienten zahlen auch alle 3 Monate (oder jeden Monat) eine Festsumme, von denen die 20% abgezogen werden (das bieten aber nicht alle an).
Da wird normalerweise nicht geschlampt!!! Wieso auch? Die Praxis ist ein Wirtschaftsbetrieb und muss kostendeckend arbeiten!

WICHTIG: Heb zukünftig ALLE Rechnungen die Du bezahlt hast auf! Die KK fordert diese nämlich nach Ablauf der Behandlung ein!!!
(Als Beweis um Dir die Summe zurück zu bezahlen!)

Sollte die Behandlung ABGEBROCHEN werden (seitens der Eltern oder des Arztes weil Dein Kind schlampt und Monate nicht mehr kommt) verfällt all das bis dahin gezahlte Geld!

Hast Du zusätzliche Dinge unterschrieben wie "transparente Brackets" oder andere Privatleidtungen? Dann kann schon mal bei einer festen Zahnspange eine große Summe eingefordert werden. Diese Zusatzleistungen übernimmt die normale KK nicht!

Und - es ist schwer während einer laufenden Behandlung den Kieferorthopäden zu wechseln! Bedenk das bitte. (Als Tipp)

Also - beim Arzt nachfragen und Dir alles erklären lassen. Ich kenne die Rechnung nicht, bin mir aber fast sicher dass es ein Missverständnis ist.

Und die Rechnungen die alle 3 Monate kommen sind nicht so hoch. Höchstens in den Monaten wenn das Kind eine Spange bekommen hat.

LG

K.

P.S: Halt mich doch auf dem Laufenden :-)

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Re: Kieferorthopäde

Antwort von Sternspinne am 13.12.2012, 22:12 Uhr

Danke für deine ausführliche Antwort!

Also, es ist so, dass ich die 20% bei meiner Tochter nach dieser Erklärung nicht mehr bezahlt habe. Diesen Teil bekam die KO zurück.
Damals war ich sehr knapp bei Kasse und musste die 20% dann nicht mehr bezahlen. Den Teil den ich in den Jahren zuvor bezahlt hatte, habe ich bekommen von der KK.

Mein Sohn ist seit März 2009 in Behandlung (und jetzt 12 Jahre alt)- In den Jahren bisher habe ich keine einzige Quartalsabrechnung (also immer so ca. 70€) erhalten und somit auch nicht bezahlt. Fand ich normal, weil sie mir das ja wieder so angeboten hatte.

Die "Rechnung" beinhaltet Zahlungseingänge und - ausgänge. Also mit Datum seit 2009 gelistete Posten. Die privat zu bezahlenden (also was du schreibst z.B. flexible Bögen) habe ich bezahlt, weil ich die Rechnungen erhalten hatte.
Ehrlich gesagt steht noch nicht mal eine Zahlungsaufforderung dabei, sondern nur drei Überweisungsformulare mit den letzten Quartalsbeträgen.

Was meinst du mit eigentlicher Behandlung?
Er hatte zunächst eine lose Spange, seit einiger Zeit eine feste Spange. Danach soll er nochmal eine lose bekommen.
Letzten Monat war ich mit dabei, da hat sie mir keinen Pieps gesagt, sondern mir nur die Röntgenbilder gezeigt.

Ich weiss, dass wechseln schwierig ist, es wäre nur das letzte Mittel, aber manchmal regt mich die Frau sowas von auf.
Da trägt so eine merkwürdige Liste nicht gerade positiv dazu bei.

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Re: Kieferorthopäde

Antwort von Kolkrabe am 13.12.2012, 22:51 Uhr

Hallo,

machmal haben Kinder bis zu einem gewissen Alter "Vorbehandlungen", weil sie für die eigentliche Behandlung zu jung sind.
Diese Behandlung zahlt die KK dann immer zu 100%.
Dann folgt manchmal die eigentliche Behandlung, und dann fallen plötzlich die 20% Eigenanteil an.

Heißt dass die schicken Dir eine Rechnung mit drei Überweisungsformularen die insgesamt über 1000€ hoch sind?
Ich kenne es dass man bei beigelegten Überweisungsträgern manchmal die fehlende Summe dazu addiert, aber ich würde da noch einmal sehr genau nachfragen.

In der Regel läuft doch in den Praxen alles über den PC ab, da müssen eingegangene Zahlungen immer notiert werden, sonst schlägt das Programm Alarm.
Anosonsten, sollte die Abrechnung noch über die Akte laufen müssen dort bezahlte Rechnungen notiert werden.

Ich kann mir nur vorstellen dass das die Rechnungen über den privaten Teil ist den die Kasse nicht zahlt, vor allem wenn er die feste Zahnspange in letzter Zeit bekommen hat.

Ich würde sowohl beim Arzt nachfragen als auch mal bei der Krankenkasse einen Beratungstermin bei einer kieferorthopädischen Fachkraft holen und dann mit allen Unterlagen dort vorstellig werden!
Die sind nämlich ganz pfiffig darin Dir weiterzuhelfen sollte der Arzt das nicht tun.

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