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Geschrieben von Joplin am 10.01.2016, 11:56 Uhr

ja, das tieferliegende elend in nserem Strafrecht ist natürlich ein zusatzproblem

Ich habe versucht heraus zu finden, welches Strafmaß Angrabschen, sexuelle Anmache etc. hat. Es ist wohl so, dass es nur in schweren Fällen zu einer Bewahrungsstrafe kommen kann. Viel passiert da nicht in der Regel.

 
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