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Geschrieben von Lauch1 am 10.01.2016, 10:35 Uhr

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Nur lt Emma erfüllen die sexuellen Attaken keinen Straftatbestand:
"Wer nämlich glaubt, „sexuelle Belästigung“ sei im deutschen Recht ein Straftatbestand, irrt. Belästigung ist lediglich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt und betrifft ausschließlich sexuelle Übergriffe im Beruf. Im Strafgesetzbuch hingegen kommt sie überhaupt nicht vor. Dort gibt es zwar die „sexuelle Nötigung“, aber: Die strafbaren „sexuellen Handlungen“, die der Täter vornimmt, müssen „von einiger Erheblichkeit“ sein. Mehrere Gerichtsurteile, darunter auch solche des Bundesgerichtshofs, kamen zu dem Schluss: Ein Griff an die Genitalien oder an den Po ist unerheblich."

Eine weitere Ohrfeige für die betroffenen Frauen. Deshalb jetzt auch der Aktionismus um die Verschärfung bei Sexualdelikten.

 
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