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Geschrieben von like am 07.03.2014, 12:38 Uhr

ist das Rechtens. ..Tier vermitteln

solche Regelungen sind bei guten Züchtern sehr üblich - sie wollen einfach zeitlebens wissen, wo ihre Tiere abbleiben und ob es ihnen gut geht. Ob das dann gerichtlich durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt - aber das ist bei vertraglichen Regelungen ja eigentlich oft so.
Ich sehe die Regelung also durchaus als rechtens ( nichtig sind vertragliche Regelungen ja nur, wenn sittenwidrig oder deutlich gegen geltendes Recht verstoßend) - der Käufer hatte ja die Wahl, ob er unter diesen Bedingungen kauft und unterschrieben ist erstmal unterschrieben.

 
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