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Geschrieben von shinead am 07.03.2014, 16:54 Uhr

In der Realität sieht es wohl eher so aus:

Beide sind verfassungswidrige Organisationen im Sinne von § 86 StGB.

Beschwere Dich doch bei demjenigen, der sie gemeinsam in den Topf schmiss und nicht bei mir.

Im gleichen Topf schwimmen übrigens noch die Deutsche Alternative, die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei, die Nationalistische Front, die Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten, die Nationale Sammlung, die Wiking-Jugend[5] und die Blood-and-Honour-Division Deutschland.

Ja, es gibt mehr rechte als Linke verfassungswidrige Organisationen, das ändert aber den Topf immer noch nicht.

 
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