Geschrieben von Osterhase246 am 07.03.2014, 13:27 Uhr |
bin verwundert....
ich zitiere die bild
"Das Tragen von FDJ-Hemden in der Öffentlichkeit ist strafbar! Denn: Das Blauhemd war seit 1948 die Organisationskleidung der DDR-Jugendorganisation Freie Deutsche Jugend (FDJ). Die wurde 1954 in der BRD als verfassungsfeindlich verboten – damit auch ihre Symbole. Strafe: Bis zu drei Jahre Haft!"
ist mir echt neu.....wer wußte das von euch?
Re: bin verwundert....
Antwort von Franke am 07.03.2014, 13:38 Uhr
Was macht ein blaues Hemd zum FDJ-Blauhemd?
Der sozialistische Gruß des Trägers?
Re: bin verwundert....
Antwort von Osterhase246 am 07.03.2014, 13:41 Uhr
das abzeichen am arm....
In der Realität sieht es wohl eher so aus:
Antwort von shinead am 07.03.2014, 13:48 Uhr
Ich zitiere aus Wiki:
1998 wies der Generalstaatsanwalt des Freistaats Sachsen das sächsische Landeskriminalamt an, dass in jedem Fall der öffentlichen Verwendung des FDJ-Symbols polizeiliche Ermittlungen durchzuführen sind, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren sei. Die Kennzeichen der 1951 verbotenen FDJ in Westdeutschland und der DDR-FDJ seien zum Verwechseln ähnlich, und das Verbot der FDJ in Westdeutschland gelte weiter.[14] 2010 wurde in Leipzig gegen sechs Teilnehmer eines Ostermarsches, die FDJ-Hemden trugen, ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Alle Ermittlungsverfahren wurden angesichts der als gering anzusehenden Schuld und einem nicht gegebenen öffentlichen Interesse an der Verfolgung eingestellt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Blauhemd_(FDJ)
Meine persönliche Meinung: Ich bin nicht begeistert davon irgendwelche Abzeichen von Jugendorganisationen bereits abgesetzter oder noch herrschender Diktaturen auf den Straßen zu sehen. Das schließt eben HJ und die FDJ mit ein.
Re: In der Realität sieht es wohl eher so aus:
Antwort von Osterhase246 am 07.03.2014, 13:52 Uhr
zwischen HJ und FDJ besteht aber ein riesen unterschied....
Re: In der Realität sieht es wohl eher so aus:
Antwort von Allison_Cameron am 07.03.2014, 13:59 Uhr
Kannst Du mir mal bitte verdeutlichen wo genau ein Zusammenhang zwischen FDJ und HJ besteht?
P.S. Ich wusste das auch nicht, wollte mein altes FDJ-Hemd mal zu Fasching anziehen, habe es aber leider nicht mehr gefunden oder vielleicht zum Glück...
Re: In der Realität sieht es wohl eher so aus:
Antwort von tiktak am 07.03.2014, 14:07 Uhr
FDJ und HJ in einen Topf zu schmeißen ist eine bodenlose Dummheit
Ich wusste das.
Antwort von Petra28 am 07.03.2014, 15:05 Uhr
Zu Studentenzeiten hatten wir mal eine "Ostalgie-Party" geplant, da kam das auf.
Re: bin verwundert....
Antwort von Feuerpferdchen am 07.03.2014, 15:33 Uhr
das wusste ich auch nicht, genauso wusste ich nicht, dass man Flaggen mit Bundesadler nicht privat aufhängen darf, kostet bis zu 1000 Euro Strafe. Eine solche Flagge hing bei der letzten WM aus einem Fenster in meiner Siedlung und ein Bekannter (Jurist) sagte, dass das teuer werden kann. Seitdem achte ich auf Flaggen mit Hoheitszeichen und ich sehe sie immer mal wieder. Ahndet wohl doch niemand.
Re: In der Realität sieht es wohl eher so aus:
Antwort von shinead am 07.03.2014, 16:54 Uhr
Beide sind verfassungswidrige Organisationen im Sinne von § 86 StGB.
Beschwere Dich doch bei demjenigen, der sie gemeinsam in den Topf schmiss und nicht bei mir.
Im gleichen Topf schwimmen übrigens noch die Deutsche Alternative, die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei, die Nationalistische Front, die Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten, die Nationale Sammlung, die Wiking-Jugend[5] und die Blood-and-Honour-Division Deutschland.
Ja, es gibt mehr rechte als Linke verfassungswidrige Organisationen, das ändert aber den Topf immer noch nicht.
Re: In der Realität sieht es wohl eher so aus:
Antwort von shinead am 07.03.2014, 16:55 Uhr
Der Zusammenhang hängt im Paragrafen, durch den die Zeichen verboten wurden - Himmel Herrgott...
Re: bin verwundert....
Antwort von platschi am 07.03.2014, 17:22 Uhr
Ja, wusste ich. Es war in der DDR übrigens kein Geheimnis, dass die FDJ im Westen eine verbotene Oragnisation ist - und somit auch das Tragen eines FDJ-Hemdes strafbar.
Re: In der Realität sieht es wohl eher so aus:
Antwort von Leena am 07.03.2014, 17:44 Uhr
Die Zeichen wurden nicht durch irgendeinen Paragraphen verboten, sondern vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.
Allerdings wurde lt. Wiki 1951 die westdeutsche FDJ verboten. Wie war das? "Die Kennzeichen der 1951 verbotenen FDJ in Westdeutschland und der DDR-FDJ seien zum Verwechseln ähnlich, und das Verbot der FDJ in Westdeutschland gelte weiter." Daraus liest sich für mich, dass Original-DDR-Hemden NICHT automatisch verboten wären...
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