Geschrieben von lastunicorn am 04.07.2013, 0:00 Uhr |
Hochverrat...
"Ein Unternehmen, welches zum Ziel hat, den inneren Bestand oder die verfassungsmäßige Ordnung eines Staates zu zerstören, wird als Hochverrat bezeichnet.
Inhaltsübersicht
1 Hochverrat als Verbrechen (Deutschland)
1.1 Hochverrat: Tatbestandsmerkmale
1.2 Die Tätige Reue
1.3 Die Anzeigepflicht
2 Verweise
I. Hochverrat als Verbrechen in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Hochverrat gegen den Bund oder die Länder unter den Staatsschutzdelikten in den §§ 81−83a Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen geregelt. Als Unternehmensdelikt ist nicht nur der Versuch, sondern auch die Vorbereitung des Hochverrats (§ 83 StGB) unter Strafe gestellt.
Hochverrat: Tatbestandsmerkmale
Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Dieser umfasst die staatliche Einheit von Bund und Ländern, deren Gebietsintegrität und die völkerrechtliche Souveränität des Bundes (Bestandshochverrat).
„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
– § 81 StGB
Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte.
Tatmittel sind die Gewalt und die Drohung mit Gewalt und entsprechen im Wesentlichen dem Gewaltbegriff bei der Nötigung.
Der Hochverrat ist kein Sonderdelikt, das nur von Deutschen begangen werden kann. Auch Ausländer können Hochverrat begehen, der aber auf Grund von Völkerrecht gerechtfertigt sein könnte.
Als Vorbereitung nach § 83 StGB gilt schon die objektive Förderung des Unternehmens nach §§ 81, 82 StGB. Eine konkrete Gefährdung für den Bund oder das Land muss zwar noch nicht eingetreten, ein gewisser Gefährlichkeitsgrad soll jedoch nach Rechtsprechung notwendig sein.
Die Tätige Reue
Wegen der besonders hohen Strafdrohung und der Einbeziehung des Vorbereitungsstadiums in den Bereich der Strafbarkeit wird dem Straftäter, der Versuchshandlungen bereits aufgibt, nach § 83a StGB bei tätiger Reue eine goldene Brücke gebaut. Mögliche Konsequenz ist dann das Absehen von Strafe oder die Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 2 StGB. Notwendig ist jedoch, dass der Täter neben der Aufgabe der Versuchs- und Vorbereitungshandlungen auch aktiv wird, dass die Gefahr der §§ 81–83 StGB nicht eintritt.
Die Anzeigepflicht
Wer von einem Vorhaben oder der Ausführung eines Hochverrats zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, rechtzeitig Anzeige zu machen, wird nach § 138 I Nr. 2 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) bestraft, und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 138 I StGB). Von dieser Anzeigepflicht ist nur das Wissen um die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen ein Land ausgenommen, dann gelten im Speziellen §§ 129, 129a StGB."
Und wenn Geheimdienste eines Landes genau solche Gesetze eines anderen Landes verletzen, wird das eben mit Diplomatie wieder glatt gebügelt. Das betrifft dann eben das Außenverhältnis... bei Snowden geht es um das Innenverhältnis. Kalter Krieg ist etwas völlig anderes...
- mitmachen! - DecafLofat 03.07.13, 15:40
- und teilen bitte! FB, twitter, whereever... - DecafLofat 03.07.13, 15:43
- "Proditionem amo, sed proditores non laudo." - lastunicorn 03.07.13, 16:03
- Re: "Proditionem amo, sed proditores non laudo." - DecafLofat 03.07.13, 16:20
- "gähn" Echelon hat seinerzeit irgendwie auch keine großen Aufreger ausgelöst - lastunicorn 03.07.13, 16:49
- gähn du nur, mag an deinem alter liegen (lach) - DecafLofat 03.07.13, 17:22
- Tja... heißt das jetzt, dass jeder, der vor diesem Sommer nichts gesehen, nichts gehört, - lastunicorn 03.07.13, 18:29
- fürs protokoll - DecafLofat 03.07.13, 20:50
- Er hat sich vorsätzlich strafbar gemacht... ist das so leicht entschuldbar? - lastunicorn 03.07.13, 22:13
- Nur mal ne naive Frage - Einstein-Mama 03.07.13, 23:07
- @einstein: Nicht nur Deiner Meinung nach... - Ralph 03.07.13, 23:29
- Hochverrat... - lastunicorn 04.07.13, 0:00
- Achje, lastunicorn... dazu eine kurze knackige Antwort... - Ralph 04.07.13, 0:14
- Deine Definitin von Hochverrat würde haargenau auf alle Mitglieder... - Ralph 04.07.13, 0:39
- Nur mal ne naive Frage - Einstein-Mama 03.07.13, 23:07
- Er hat sich vorsätzlich strafbar gemacht... ist das so leicht entschuldbar? - lastunicorn 03.07.13, 22:13
- fürs protokoll - DecafLofat 03.07.13, 20:50
- Tja... heißt das jetzt, dass jeder, der vor diesem Sommer nichts gesehen, nichts gehört, - lastunicorn 03.07.13, 18:29
- gähn du nur, mag an deinem alter liegen (lach) - DecafLofat 03.07.13, 17:22
- "gähn" Echelon hat seinerzeit irgendwie auch keine großen Aufreger ausgelöst - lastunicorn 03.07.13, 16:49
- Re: "Proditionem amo, sed proditores non laudo." - DecafLofat 03.07.13, 16:20
- Netter Link: http://www.heise.de/tp/artikel/39/39285/1.html?from-mobi=1 - lastunicorn 03.07.13, 20:10
- witzig, lastunicorn, du bist die erste - Leewja 03.07.13, 22:02
- Seltsam finde ich, dass jetzt alle so überrascht zu sein scheinen. - lastunicorn 03.07.13, 22:39
- witzig, lastunicorn, du bist die erste - Leewja 03.07.13, 22:02
KFZ-Versicherung - Wer haftet?
Ahhhh
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Super-Gau: Wer sich für das Thema Freiheit/Datenschutz interessiert, hier ein
Schöner freier tag..
NAch was muss ich auf dem Rechner suchen wenn ich ein sharefileprogramm suche?
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