Geschrieben von waterman am 15.12.2005, 10:46 Uhr |
Hm
selbsr wenn Du ihr diese, ich nenne sie einfach mal Tat, nachweisen könntest, wäre es unglaublich schwer sie dafür zu belangen. Sollte es hingegen nochmals vorkommen, würde ich nachforschen und mir dann weitere Schritte überlegen. Echt "bescheiden". Eine Anzeige gegen Unbekannt könnte auch nach hinten losgehen. Dann würde nämlich auch bei Euch noch einmal "richtig" nachgeschaut werden. Leider
- brauche dringend einen rat - dieliebekleine 15.12.05, 10:31
@ jovi ;o))
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