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von DecafLofat  am 16.04.2014, 22:03 Uhr

Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ???

von ner kommenden änderung weiß ich nix, seit 1.1. (??) allerdings haben verdammt viele händler ihreAGBs zu rücksendung dahingehend geändert dass die rücksendung vom K gezahlt werden muß wenn
a) die ware der bestellten entspricht (also kein fehler des VKs vorliegt)
und
b) die summe der rücksendung unter 40 EUR ist.
wird dir dann also in rechnung gestellt bzw von der erstattung (bei zahlugn via vorkasse) abgezogen.
war zwar von 2014 bei einigen händlern auch schon so, aber seit januar haben da sehr viele, die vorher noch kostenlose retouren hatten, umgestellt darauf.

 
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