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Geschrieben von jotasi am 16.04.2014, 22:07 Uhr

Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ???

Bis 12.6. gilt die alte Rechtslage, ab 13.6. gilt die neue.

"Rücksendekosten bei Widerruf - Wegfall der "40-Euro-Klausel"

Grundsätzlich hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden kann. Der Händler muss jedoch auf diese Kostentragungspflicht "deutlich" hinweisen. Eine Vereinbarung, nach der der Online-Händler die Kosten der Rücksendung trägt, ist möglich."

Schau mal hier:

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6734-kunden-und-online-haendler-aufgepasst-wichtige-neuregelungen-durch-neue-eu-verbraucherrichtlinie.html

 
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