Geschrieben von jotasi am 16.04.2014, 22:07 Uhr |
Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ???
Bis 12.6. gilt die alte Rechtslage, ab 13.6. gilt die neue.
"Rücksendekosten bei Widerruf - Wegfall der "40-Euro-Klausel"
Grundsätzlich hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden kann. Der Händler muss jedoch auf diese Kostentragungspflicht "deutlich" hinweisen. Eine Vereinbarung, nach der der Online-Händler die Kosten der Rücksendung trägt, ist möglich."
Schau mal hier:
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6734-kunden-und-online-haendler-aufgepasst-wichtige-neuregelungen-durch-neue-eu-verbraucherrichtlinie.html
- Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ??? - jamelek 16.04.14, 21:52
- Re: Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ??? - fiammetta 16.04.14, 22:00
- Re: Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ??? - fiammetta 16.04.14, 22:03
- Re: Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ??? - DecafLofat 16.04.14, 22:03
- Re: Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ??? - jotasi 16.04.14, 22:07
- Re: Gesetzesänderung in Bezug auf Rücksendekosten ??? - fiammetta 16.04.14, 22:00
Feindiagnostik Twins: Vermehrt Fruchtwasser + Beginnende Trichterbildung in 21+4
Englisch
Noch ein Versuch: Eierlikör selber machen - Rezept gesucht!
Hilfe kennt sich jemand mit Bassschlüssel aus und kann mir mal helfen?
Ich seh keine BIlder mehr?
Livestream aktuell für eure Kids
Askholmen Blumenständer
Zu " Alu im Deo"
Darf mein Enkelkind mit Dellwarzen in die Kita?