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Geschrieben von Danyshope am 18.08.2016, 19:44 Uhr

Frage

OttoNormalverbraucher bekommt das NICHT mit dem Gehalt sondern vom Amt gezahlt. In unserem Falle ist das eine Zweigbehörde des Arbeitsamtes.

Warum allerdings beim Tod des Vaters sich das was ändern sollte, keine Ahnung. Kann eigentlich nur sein das es eben immer noch über den Vater gelaufen ist und die Ummeldung nicht angekommen ist.

Notfalls, wenn Kasse echt knapp, beim Arbeitsamt bzw Sozialamt/Hartz4 anfragen. Die können notfalls erst einmal einspringen.

 
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