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von Leena  am 24.08.2018, 14:34 Uhr

Es war nicht rechtens...

Das hier ist aus den Kommentaren zu Deinem Link:

"Der Mann wurde rechtmäßig als Teil einer Gruppe gefilmt und hat die Portaitaufnahme selbst herbeigeführt, indem er sich direkt vor die Kamera gestellt hat." Jochen Bittner: "Wenn das so war, stimme ich Ihnen voll zu."

(Wobei ich mir die Frage stelle - warum äußert sich ein promovierter Jurist und Journalist so öffentlich, bevor er sich über die Fakten informiert hat? Die Fakten machen an diesem Punkt doch ganz klar den Unterschied - Frontalaufnahme grundsätzlich nicht zulässig, aber erlaubt, wenn der Dargestellte sich selbst so exponiert hat. Da fragt man doch als erstes: HAT er sich so exponiert, ja oder nein?)

 
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