Geschrieben von DK-Ursel am 30.06.2015, 16:36 Uhr |
Die Frage ist doch nur,
ob Du erziehungsberechtigt bist.
Dabei ist es wurscht, ob das Kind Dein leibliches ist.
Diese Betonung verstehe ich also nicht
.
Wenn Du mit ihm zusammenlebst,weil evtl. DeinPartner es mit in die Beziehung bringt, spolltetIhr abklären, wie Ihr Euch die Erziehung desKindes vorstellt.
Sobald ein Kind in meiner Obhut, i nmeinem Haus lerbt, gelten ja (auch9 meine Regeln!
Sollte das Kind nur zu Besuch sein, hates erziehungsberechtigte Eltern.
Werde ich gerade gekniffen, kommt da natürlichsofort auch ein Kommentar meinerseits,. genauso bei Dingen, die es nicht anfassen oder in den Mund stecken soll, weil es sich,andere oder die Dinge gefährdet.
Ansonsten:
Ist es vermutlich nicht Dein Problem - dann halte Dich halt fern von dem Kind.
Aber:
Ohne Kenntnis der genauen Sachlage kann Dir keiner raten.
- kleine frage hab - twinsmama2003 30.06.15, 13:56
- wenn es nicht dein kind ist dann kannst du nix machen - wesermami 30.06.15, 16:04
- Die Frage ist doch nur, - DK-Ursel 30.06.15, 16:36
- Re: kleine frage hab - SchwesterRabiata 30.06.15, 17:15
- Entwicklungsstörung? - Laufente123 30.06.15, 22:25
- Re: Entwicklungsstörung? - mama45 01.07.15, 11:18
- Daswissenwir doch eben nicht! - DK-Ursel 01.07.15, 11:48
- Re: Entwicklungsstörung? - mama45 01.07.15, 11:18
- Re: kleine frage hab - twinsmama2003 01.07.15, 23:57
- wenn es nicht dein kind ist dann kannst du nix machen - wesermami 30.06.15, 16:04
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