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Geschrieben von DK-Ursel am 30.06.2015, 16:36 Uhr

Die Frage ist doch nur,

ob Du erziehungsberechtigt bist.
Dabei ist es wurscht, ob das Kind Dein leibliches ist.
Diese Betonung verstehe ich also nicht
.
Wenn Du mit ihm zusammenlebst,weil evtl. DeinPartner es mit in die Beziehung bringt, spolltetIhr abklären, wie Ihr Euch die Erziehung desKindes vorstellt.
Sobald ein Kind in meiner Obhut, i nmeinem Haus lerbt, gelten ja (auch9 meine Regeln!

Sollte das Kind nur zu Besuch sein, hates erziehungsberechtigte Eltern.
Werde ich gerade gekniffen, kommt da natürlichsofort auch ein Kommentar meinerseits,. genauso bei Dingen, die es nicht anfassen oder in den Mund stecken soll, weil es sich,andere oder die Dinge gefährdet.

Ansonsten:
Ist es vermutlich nicht Dein Problem - dann halte Dich halt fern von dem Kind.

Aber:
Ohne Kenntnis der genauen Sachlage kann Dir keiner raten.

 
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