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von Leena  am 05.09.2015, 21:36 Uhr

Der edle Wilde..???

In dem vielzitierten Dublin II-Vertrag ist geregelt, welcher Vertragsstaat in welchen Fällen für das Asylverfahren zuständig ist. Wo, bitte, steht das, wo der Asylbewerber seinen Asylantrag stellen und sich registrieren lassen muss? So gesehen - wer ist der "Adressat" des Vertrags..?

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32003R0343:DE:HTML

Ansonsten, hier z.B. mal Art. 15 Abs. 1:

"Jeder Mitgliedstaat kann aus humanitären Gründen, die sich insbesondere aus dem familiären oder kulturellen Kontext ergeben, Familienmitglieder und andere abhängige Familienangehörige zusammenführen, auch wenn er dafür nach den Kriterien dieser Verordnung nicht zuständig ist."

Man darf also auch, wenn man nicht muss...

 
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