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Geschrieben von desireekk am 26.03.2015, 15:41 Uhr

Darf Vermieter Wohnung besichtigen lassen f. Interessenten wenn wir im Urlaub s.

Hallo,##wir ihr ja schon wisst: nein kann er nicht.

Ich würd eihm noch einen Brief per Einschreiben schicken:

Dass ihr ab sofort bis xx.xx.xxxx im Urlaub seid und in dieser Zeit keine Wohnungsbesichtigungen stattfinden können.
Ab yy.yy.yyyy können dann jeweils mit einer 24-stündigen Vorankündigung Mo, Mi ab 18 Uhr und Sa von 10-12 Uhr Besichtigungen durchgeführt werden.

So in der Art eben.
Das ist völlig normal und nicht überzogen, dann weiss jeder woran er ist.

Ich habe bei der Kündigung meinem Vermieter letztes Jahr ebenfalls gleich mitgeteilt wann und wie besichtigt werden kann und übrigens asudrücklich untersagt dass zu anderen Zeiten (ich bin tagsüber arbeiten und meine Kinder alleine Zuhause) das von außen gut einsehbare DHH besichtigt werden soll bzw. der Garten betreten wird.
Freundlich formuliert, aber klar in der Sache.

Gruss

Désirée

 
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