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Geschrieben von shinead am 26.03.2015, 11:13 Uhr

Stimmt nicht ganz...

>> müsst Ihr den Vermieter überhaupt nicht in die Wohnung lassen, es sei denn, es gäbe einen akuten Notfall, wie ein Feuer oder Wasserrohrbruch oder so.

Der Vermieter darf (nach Ankündigung) die Wohnung besichtigen. Das muss er sogar regelmäßig (so alle 1/2 Jahre) machen, damit er ggf. rechtzeitig reagieren kann um z.B. einen Rohrbruch zu verhindern.

>>Wenn Ihr ihn vorher schon Besichtigungen machen lasst, dann ist das reines Entgegenkommen von Euch, müssen tut Ihr es nicht, egal, ob ihr zuhause seid oder nicht.

Der Mieter hat eine angemessene Anzahl von Besichtigen zum Zwecke der Weitervermietung nach ausreichender Ankündigung (mindestens 24 Stunden) hinzunehmen und darf sie nur mit Begründung (wie zum Beispiel hier) ablehnen.
Natürlich muss man keine täglichen Termine oder Horden-Besichtigungen hinnehmen.
Dieses Vorgehen entspricht der aktuellen Rechtssprechung, auch wenn es keinen expliziten Paragraphen dazu gibt.

 
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