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Geschrieben von 2auseinemholz am 21.02.2017, 11:14 Uhr

Blutspenden, kennt sich jemand aus?

Hallo!

Bei meiner 1. Blutspende wurde ich mit dem Bogen beim Arzt im Blutspendedienst vorstellig und es gab einfach mal ein Gespräch über alles udn im Speziellen über den Blutdruck (bei mir niedriger Blutdruck).
Auch wenn Dein Bogen gar keine "falschen" Kreuzchen hat, gehört es zur Pflicht des Arztes Dich zu beäugen und selber noch was zu sagen. Klar kannst Du da immer lügen - in den Kopf kann er Dir nicht reingucken und es geht nur darum DICH vor irgendwelchen Problemen zu bewahren. Du unterschreibst den Zettel, dass Du alles wahrheitsgemäß angegeben hast, die Risiken Inkauf nimmst, beraten und aufgeklärt worden warst, .... Ob die dann Dein Blut für Höherwertigeres oder nur für Minderwertigeres oder gar nicht nutzen können, werden die entscheiden und Dir davon nichts sagen.
Die 1. Blutspende war eher mickrig - das hatten die aber vorausgesagt - mit Müh und Not und viel gut Zureden kam da 200 ml Zustande - ist für alles zu wenig. Sie hatten aber versprochen in 3 Monaten (oder waren es 6?) wird es flutschen und danach ist es eine 10-Minuten-Aktion. Und so war es auch.
Zum Arzt musst Du trotzdem jedesmal rein aber es wird auf beiden Seiten zur Routine.

Ich denke mal 50 kg auf 1,50 m ist eher drall und es hat keiner was dagegen, bei 50 kg auf 1,70 m wird der Arzt schon mal gucken und ein Gesamtbild erhalten wollen. Niedriger Blutdruck ist gemeinhin kein Hinderungsgrund, aber niedriger Blutdruck in Kombi mit 2,00 m Größe führt unweigerlich zum Umkippen bzw. zu potenziell tagelanger Totenstarre (ich habe so einen Teenie zu hause!).
Stillen - habe ich keine Ahnung wie das gesehen wird - aber die Milch bei einem bis 6-Monatssäugling wird wohl nahrhafter sein (und müssen) als bei einem 1,5-jährigen der definitiv (hoffentllich) nicht vollgestillt ist. (Spritz Milch in ein durchsichtiges Glas, dann wirst Du den Unterschied sehen ....) Ich kann mir gut vorstellen, dass der Arzt da deutlich den Nahrungsbedarf des Kindes in den Vordergrund stellt und nicht das Spendebedürfnis der Mutter.

LG, 2.

 
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