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von Leena  am 10.04.2024, 10:20 Uhr

Ausländerrechtliche Verstöße

"Und warum soll man keine ausländerrechtlichen Verstöße berücksichtigen? Gesetze sind einzuhalten und Verstöße zu zählen. Der Versuch, hier einfach die Zahl klein zu rechnen, ist offenkundig."

Zu den "ausländerrechtlichen Verstößen" gehört es beispielsweise auch, dass sich ein Asylsuchender während seines laufenden Asylverfahrens nur in einem Bundesland aufhalten darf, fährt er jedoch - ggf. sogar unbeabsichtigt, je nach Region - in ein anderes Bundesland, ist das ein "ausländerrechtlicher Verstoß". Ja, natürlich darf er es nicht - für jeden EU/EWR-Bürger gehört es dagegen zur Freizügigkeit, dass er sich nicht nur über Bundesländergrenzen, sondern auch über Staatsgrenzen bewegen darf... So gesehen glaube ich nicht, dass das Unrechtsbewusstsein besonders hoch ist, wenn man z.B. mit dem Bus von Mainz-Kastel (Hessen) nach Mainz (RLP) fährt. Da wissen viele Deutsche nicht mal, dass sie das Bundesland wechseln.

Wichtig finde ich auch diese Aussage hier vom BKA (https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2023/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2023/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2023.html):

"Deutschland verzeichnet aktuell eine hohe Zuwanderungsrate. Dadurch steigt die Bevölkerungszahl an und der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtgesellschaft nimmt zu. Es ist plausibel, dass sich dies auch in einer steigenden Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger ausdrückt. Es ist davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren für verschiedene Deliktsbereiche aufweisen. Dazu gehören die Lebenssituation in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie wirtschaftliche Unsicherheit und Gewalterfahrungen. Bei der Gewaltkriminalität zeigt vor allem die Migrationsdynamik (Wie viele Zu- und Fortzüge werden verzeichnet?) und weniger die Nettomigration (Wie viele Zugewanderte bleiben?) einen Zusammenhang mit dem Kriminalitätsgeschehen. Dies legt nahe, dass die Anstiege von Kriminalität (besonders bei nichtdeutschen Tatverdächtigen) mit den besonderen Bedingungen, die mit dem Wanderungsgeschehen verknüpft sind, einhergehen. Dazu gehören beispielsweise die große Anzahl von Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie viele kurzfristige Unterbringungen mit häufigen Umzügen."

Und gang im Ernst - die "Lebenssituation in Erstaufnahmeeinrichtungen" ist an sich schon heftig und sicher nichts, was das friedvolle Miteinander im Zusammenleben final fördert.

Im Übrigen:

Straftaten, die nicht in den Aufgabenbereich der Polizei gehören, sind in der Statistik z.B. auch nicht enthalten, (z.B. Finanz- und Steuerdelikte. Auch hier sind die Gesetze einzuhalten und die Verstöße zu zählen, wenn man ein "komplettes" Bild haben will. Und der Anteil der Steuerhinterzieher mit einem deutschen Pass ist schon hoch.

 
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