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Geschrieben von Sille74 am 18.06.2016, 10:31 Uhr

auch ne Mietfrage

Außendämmung ist in der Tat eine klare Sache: im Normalfall keine Minderung. Alles andere ist, wie gesagt, bei Modernisierungsmaßnahmen stark vom Einzelfall abhängig.

Was heißt: "man will etwas neu haben"? Das ist durchaus nicht immer der Fall, dass der Mieter das will (z.B. nach Abwägung zwischer bevorstehender Mieterhöhung und Komfortgewinn ...). Und selbst wenn er es will (wobei ein Vermieter - zumindest notwendige - Modernisierungsarbeiten auch ohne/gegen den Willen des Mieters vornehmen kann), können im Einzelfall die Beeinträchtigungen so groß sein, dass eine Minderung gerechtfertigt sein kann. Wie gesagt, da muss man im Einzelfall abwägen.

 
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