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Geschrieben von Sille74 am 17.06.2016, 21:18 Uhr

auch ne Mietfrage

Ich würde jetzt mal ganz spontan, ohne Kennerin der Matwrie zu sein, sagen: ja.

Keller und Balkon gehören ja zum Mietobjekt (steht bestimmt auch im Vertrag) und im Mietpreis ist deren Nutzung ja miteinkalkuliert, und wenn diese nicht nutzbar sind, liegt m.E. schon ein Mangel vor. Und Lärm berechtigt, soweit ich weiß, auch zur Mietminderung.

 
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