1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Miolilo am 27.04.2010, 14:10 Uhr

stimmt nicht

"Daher wird sie um ein Erklärung nicht drum herum kommen. In Euren Fragebogen würde ich aber die Äußerung der Lehrerin mit aufschreiben. Denn sie hat ihre Sorgfaltspflicht verletzt."

Man muss in solchen Bögen nix erklären.
Es wird der Situation beschrieben (Klettern am Klettergerüst) und fertig.

Und warum hast sie deiner Meinung nach die Sorgfaltspflicht verletzt?


Mio

 
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