1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Heike-SU am 27.04.2010, 9:15 Uhr

Kind springt von Sprossenleiter, knickt um, Sprunggelenk kaputt, keiner sagt was

Hallo Keksraupe.
da der Unfall "zum Glück" im Unterricht passiert ist, ist es ein Schulunfall (und sollte unbedingt auch als solcher aufgenommen werden!!!) und die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig. Und die hat so ein paar nette Fragebögen auf Lager, die auch die Lehrerin als aufsichtsführende Person ausfüllen muss. Daher wird sie um ein Erklärung nicht drum herum kommen. In Euren Fragebogen würde ich aber die Äußerung der Lehrerin mit aufschreiben. Denn sie hat ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Klar, solche Unfälle passieren immer wieder (hatten wir auch schon mit der Hand), sollte man also unter "Passiert halt" verbuchen (so wie Du auch geschrieben hast). Aber!! Die Lehrerin hat sich nicht um Deine Tochter gekümmert. Zumindest hätte sie nachfragen müssen (und nicht abflaumen) und ein Kühlpack besorgen lassen müssen (Gibt es bei uns im Sekretariat). Und bei starken Schmerzen hätten sie Dich auch anrufen müssen. Ich würde es ansprechen, eventl. auch bei der Klassenleitung.
LG und Gute Besserung für Deine Maus,
Heike

 
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